Geht es um die Lagerung von Gasflaschen, sind sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Sie gelten für die Lagerung in geschlossenen Räumen oder im Freien und sollen die Risiken minimieren, die bei der Aufbewahrung von Druckgasflaschen bestehen. Gasflasche.de informiert über aktuelle Vorschriften und Möglichkeiten zur Lagerung in einem Gasflaschenschrank, -depot- und -container.
✅ Aktualisiert am 21.08.2021
Die Themen im Überblick
Risiken bei der Lagerung von Propangasflaschen
Propangasflaschen kommen in vielen Bereich unseres Alltags zum Einsatz. So zum Beispiel zum Grillen im Garten oder zum Schweißen im Gewerbe. Die Flaschen stehen unter hohem Druck und enthalten meist gefährliche Stoffe. Einmal ausgetreten, können diese den Sauerstoff im Lagerraum verdrängen oder sogar explodieren.
Um diese Risiken bei der Aufbewahrung von Flaschengas ausschließen zu können, müssen private und gewerbliche Verbraucher eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Wie diese aussehen, richtet sich in der Regel nach der Art und der Menge des eingelagerten Gases.
Farben und Aufkleber zur Kennzeichnung von Gasflaschen
Um welche Stoffe es sich handelt, verraten Kennzeichnungen an den Gasflaschen selbst. So gibt es eine Codierung, bei der Schultern und Mäntel der Flaschen verschiedene Farben aufweisen. Eine weiße Schulter (oberer Bereich der Gasflasche) und ein blauer oder grauer Mantel steht dabei zum Beispiel für eine Sauerstofffüllung.
Da die Farbkennzeichnung allerdings nicht einheitlich ist, verweisen Experten eher auf den Gefahrgutaufkleber im oberen Bereich einer Gasflasche. Dieser enthält die wichtigsten Informationen zu den Inhaltsstoffen und den Gefahren, die von diesen ausgehen.
Übrigens: Druckbehälter für Flüssiggas (auch Autogas oder LPG) wie Butan und Propan sind von der beschriebenen Farbkennzeichnung ausgenommen. Hier stehen rote Flaschen für Leih- und graue Flaschen für Kaufbehälter.
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Gasflaschenlagerung: Vorschriften und Kennzeichnung der Lager
Viele staatlichen Institutionen, Verbände und Vereinigungen beschäftigen sich aktiv damit, die Risiken der Gasflaschenlagerung zu minimieren. Um das zu erreichen, veröffentlichen sie Vorschriften, Richtlinien oder Arbeitsanweisungen für private und gewerbliche Anwender. Informationen gibt es dabei unter anderem:
vom Industriegasverband e.V. (IGV)
von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
von der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG)
von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)
Letztere (die Baua) regelt dabei die wichtigsten Vorschriften zur Gasflaschenlagerung in Deutschland. Festgehalten sind diese in der TRGS 510 mit dem vollen Namen „Technische Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Die Vorschriften gelten für die Aufbewahrung von Gasflaschen mit einem Nennvolumen von mehr als 2,5 Litern oder einer Masse von mehr als 20 Kilogramm Gas in Druckbehältern.
Allgemeine Anforderung an die Gasflaschenlagerung
Um die Risiken bei der Aufbewahrung von Gasflaschen weitestgehend ausschließen zu können, gelten einige grundsätzliche Anforderungen. So ist in jedem Fall zu verhindern, dass die Ventile der Flaschen zu Schaden kommen. Denn diese sind die Schwachstellen der Behälter und können die gefährlichen Inhaltsstoffe im Ernstfall unbemerkt in die Umgebung entweichen lassen.
Ventile verschließen und mit einer Kappe sichern
Bei der Aufbewahrung von Gasflaschen sind die Ventile daher fest zu verschließen. Sie müssen von Verbrauchsgeräten getrennt und mit einer Kappe geschützt sein. Die Gasflaschen selbst sind zur Lagerung auf einen ebenen Untergrund zu stellen. Außerdem sollten Gasflaschen-Halterungen, Gasflaschenschränke oder -container das Umkippen sicher verhindern. Bei standsicheren 11-kg-Gasflaschen sind dazu keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Weiterhin gilt:
im Gewerbe muss das Lagerpersonal entsprechend geschult sein
Unbefugte dürfen das Gasflaschenlager nicht betreten
Gasflaschenränke im Freien sind vor Fahrzeugen zu schützen
Wärmequellen müssen mindestens 0,5 m entfernt sein
mindestens zwei Meter Abstand zwischen brennbaren und brandfördernden Gasen
Feuerlöscher und Notfalltelefone sollten bei der Lagerung brennbarer Gase schnell erreichbar sein
die Gasflaschenlagerung in Treppenräumen, Fluren. Rettungswegen, Durchfahrten oder Garagen ist untersagt
die Gasflaschen-Aufbewahrung in Räumen unterhalb der Erdgleiche ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
Darüber hinaus ist auch beim Transport von Gasflaschen innerhalb der Lagerflächen äußerste Sorgfalt geboten. So sollten vor allem größere Behälter nur mit geeigneten Gasflaschenwagen, Gasgaschenhalter, in Containern, Boxen oder auf speziell gesicherten Paletten bewegt werden.
Gewerbliche Gasflaschenlagerung in geschlossenen Räumen
Geht es um die Lagerung von Druckgasflaschen in Innenräumen, ist grundsätzlich darauf zu achten, dass sich eventuell ausgetretene Gase nicht ausbreiten oder ansammeln können. Aus diesem Grund dürfen sich keine Gruben, Kanäle, Abflüsse oder Ähnliches im Gasflaschen-Depot befinden.
Lagerung in Gasflaschenschränken
Erfolgt die Lagerung in Arbeitsräumen, dürfen nur geeignete Gasflaschenschränke zum Einsatz kommen. Diese müssen die Anforderungen der EN 14470-2 erfüllen und in bestimmten Fällen mit einer automatischen Belüftung ausgestattet sein. Diese tauscht das gesamte Luftvolumen im Sicherheitsschrank für Gasflaschen regelmäßig aus.
Darüber hinaus stellt die TRGS 510 auch an das Bauwerk selbst hohe Anforderungen. So müssen alle Bauteile der Gasflaschen-Depots feuerhemmend sein (F30 – Funktionserhalt für mindestens 30 Minuten). Besteht in angrenzenden Räumen Explosionsgefahr, sind die Wände, Böden und Decken feuerbeständig (F90 – Funktionserhalt für mindestens 90 Minuten) auszuführen. Während das Dach vor Flugfeuer geschützt sein muss, kommen in Gasflaschen-Depots nur schwerentflammbare Bodenbeläge infrage.
Abgesehen von Sauerstoff- oder Druckluftflaschen gibt es in unterirdischen Räumen zur Gasflaschenlagerung besondere Anforderungen. So gilt:
maximal 50 gefüllte Gasflaschen dürfen aufbewahrt werden
die Gasflaschen-Depots müssen ausreichend belüftet sein
Gaswarnmelder müssen bei Gasaustritt und Ausfall der Lüftung Alarm schlagen
Gewerbliche Lagerung von Gasflaschen im Freien
Bei der Aufbewahrung von Gasflaschen im Außenbereich kommt es vor allem auf die Wahl des richtigen Lagerplatzes an. Dieser muss einen Sicherheitsabstand von fünf Metern zu gefährdenden Einrichtungen aufweisen. Für die Lagerung brennbarer Gase dürfen sich darüber hinaus keine Zündquellen, Gruben oder Kanäle in der Schutzzone befinden.
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Der Sicherheitsbereich muss sich über das eigene Grundstück erstrecken und darf nur an zwei Seiten von einer nicht brennbaren Mauer eingegrenzt werden. Die Wand muss dabei mindestens zwei Meter hoch und ohne Öffnungen ausgeführt sein. Ist das Grundstück selbst nicht eingezäunt, ist das Gasflaschenlager (zum Beispiel ein Gasflaschencontainer oder eine Lagerbox) vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Weiterhin gilt:
die Gasflaschenlagerung sollte stehend erfolgen (Flüssiggasflaschen müssen stehend lagern)
bei liegender Aufbewahrung sind die Gasflaschen gegen das Wegrollen zu sichern
das Umfüllen von Gasen unter Druck ist im Gasflaschen-Depot untersagt
geeignete Feuerlöscher und Notfalltelefone müssen leicht erreichbar sein
Darüber hinaus ist vor allem im Außenbereich ein ausreichender Anfahrschutz der Gasflaschenlager sicherzustellen.
Die richtige Kennzeichnung der Gasflaschenlager
Für Sicherheit im Umgang mit Druckgasflaschen sorgt auch eine entsprechende Kennzeichnung der Lagerräume. So muss von außen ersichtlich sein, dass es sich um ein Gasflaschenlager handelt. Warnschilder müssen außerdem auf das Verbot von Feuer sowie vom Zutritt Unbefugter hinweisen. Zu kennzeichnen sind außerdem die Standorte von Feuerlöschern und Notfalltelefonen. Hinweistafeln können Nutzer außerdem darüber informieren, dass Gasflaschen stehend zu lagern und mit einer entsprechenden Halterung vor dem Umkippen zu sichern sind.
Lagerung von Gasflaschen in privaten Wohngebäuden
Möchten Privatpersonen Gasflaschen aufbewahren, sollten sie diese bestenfalls nicht in Innenräumen lagern. Günstiger sind gut belüftete Außenbereiche, wie Carports, Schuppen oder Gartenhäuser. Wichtig: Um bei einem Brand auch die Feuerwehren vor unvorhersehbaren folgen zu schützen, empfehlen Experten auch im Privatbereich Warntafeln, die auf Gasflaschen in Häusern oder Schuppen hinweisen.
Gasflaschenschrank und Co.: Möglichkeiten im Überblick
Entsprechend den Anforderungen der TRGS 510 gibt es heute zahlreiche Möglichkeiten, Gasflaschen sicher aufzubewahren. Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Gasflaschen-Container, -schränke oder -lagerboxen.
Gasflaschencontainer für die Innen- und Außenaufstellung
Gasflaschenlager oder Gasflaschencontainer sind heute in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. So gibt es stabile Stahlkonstruktionen, mit einem all umseitig angebrachten Gitter. Dieses ermöglicht eine optimale Belüftung und schützt die eingelagerten Druckgasflaschen wirksam vor dem Umkippen. Je nach Anforderung sind Gitter-Container und Lagerboxen in unterschiedlichen Größen mit oder ohne Zwischenboden erhältlich.
Kosten für Gitterboxen und -container
In jedem Fall schützt eine abschließbare Tür sicher vor dem Zugriff durch Unbefugte. Neben den offenen Gitterbehältern gibt es auch geschlossene Gasflaschencontainer. Diese sind mit ausreichend großen Belüftungsöffnungen ausgestattet. Sie besitzen in der Regel einen Gitterboden für die nötige Unterlüftung und sind ebenfalls mit einer abschließbaren Tür versehen. Gitterbehälter und Container lassen sich innen und außen aufstellen. Die Kosten der Gasflaschendepots beginnen bei etwa 500 Euro und steigen mit der benötigten Größe an.
Gasflaschenschränke für die sichere Aufbewahrung
Gasflaschenschränke sind ebenfalls für den Innen- und den Außenbereich geeignet. Sie bestehen aus einem geschlossenen Körper, der in Größe und Form zu den einzulagernden Druckgasflaschen passt. Die Schränke lassen sich abschließen und schützen somit auch vor dem Zutritt durch Unbefugte. Spezielle Sicherheitsschränke für Gasflaschen (nach DIN EN 14470-2) sind darüber hinaus feuerbeständig ausgeführt. Sie können mit einer technischen Belüftung ausgestattet sein und sorgen somit von selbst für einen regelmäßigen Luftwechsel. Die Kosten der Gasflaschen-Depots beginnen auch hier bei etwa 500 Euro. Spezielle Sicherheitsschränke gibt es ab 2.000 Euro.